Reise
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- Flyer "Reisen mit gutem Gefühl"
- Flyer "COVID-19 Protect plus"
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Sicherheit für Reisen, Freizeiten und Ausflüge
Informationen zu unseren besonderen Versicherungslösungen -
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reise-Haftpflichtversicherung
- Bedingungen für die Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden für Reiseveranstalter
- Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Reiseveranstaltern
- Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Reisevermittlern
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung
- Regressversicherung für Gebäude-Feuer- und Leitungswasserschäden
- Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Notfall-Service-Versicherung
- Reisegepäckversicherung
- Musikinstrumentenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Bootskasko-Versicherung
- Versicherungsschutz für geliehene Sachen
- Reiserücktrittskosten-Versicherung
- COVID-19 Protect plus
- Dienstreisekasko-Fahrzeugversicherung
- Reisepreissicherung
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Online-Antrag
Hinweise zum Online-Antrag
Das Online-Formular können Sie direkt am Bildschirm ausfüllen und über den blauen Button "Versicherungsschutz kostenpflichtig beantragen" an uns versenden. Sie bekommen dann umgehend eine Bestätigung Ihres Antrags per E-Mail zugesandt. Bitte geben Sie hierfür Ihre E-Mail-Adresse in dem hierfür vorgesehenen Textfeld an.Folgende Versicherungen können online beantragt werden: Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Versicherung für Gebäude-/Feuer- und Leitungswasserschäden, Auslandsreise-Kranken-/Notfallservice-Versicherung, Reisegepäckversicherung, Rechtsschutzversicherung, Bootskaskoversicherung, Versicherungsschutz für geliehene Sachen, Reiserücktrittskostenversicherung, Dienstreise-Fahrzeugversicherung, Versicherungsschutz für Reiseveranstalter
Informationen zum Thema Deliktunfähigkeit
Neuerung zur EU-Pauschalreiserichtlinie – Anzuwenden ab 01.07.2018
Wenn Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen möchten, beachten Sie bitte den nachstehenden wichtigen Hinweis.
Seit dem 01.07.2018 gilt zur Reiserücktrittskostenversicherung eine neue, marktübliche Fristenregelung. Es besteht nur Versicherungsschutz, wenn der Vertrag vor Antritt der Reise und bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen wurde. Haben Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht? Dann ist der Abschluss der Versicherung nur am Buchungstag selbst oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage möglich. -
- "Reisesicherungsfonds: Ab November gelten Änderungen für Reiseveranstalter" (Infodienst 03/2021)
- "COVID-19 verändert das Reisen und die Versicherungen" (Infodienst 03/2021)
- "Sorglos in die Ferien" (Infodienst 02/2019)
- "Geliehenes Notebook im Gepäck" (Infodienst 02/2018)
- "Neue EU-Pauschalrichtlinie" (Infodienst 01/2018)