Reise
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Sicherheit für Reisen, Freizeiten und Ausflüge
Informationen zu unseren besonderen Versicherungslösungen -
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reise-Haftpflichtversicherung
- Bedingungen für die Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden für Reiseveranstalter
- Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Reiseveranstaltern
- Bedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Reisevermittlern
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung
- Regressversicherung für Gebäude-Feuer- und Leitungswasserschäden
- Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Notfall-Service-Versicherung
- Reisegepäckversicherung
- Musikinstrumentenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Bootskasko-Versicherung
- Versicherungsschutz für geliehene Sachen
- Reiserücktrittskosten-Versicherung
- COVID-19 Protect plus
- Dienstreisekasko-Fahrzeugversicherung
- Reisepreissicherung
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Online-Antrag
Hinweise zum Online-Antrag
Das Online-Formular können Sie direkt am Bildschirm ausfüllen und über den blauen Button "Versicherungsschutz kostenpflichtig beantragen" an uns versenden. Sie bekommen dann umgehend eine Bestätigung Ihres Antrags per E-Mail zugesandt. Bitte geben Sie hierfür Ihre E-Mail-Adresse in dem hierfür vorgesehenen Textfeld an.Folgende Versicherungen können online beantragt werden: Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Versicherung für Gebäude-/Feuer- und Leitungswasserschäden, Auslandsreise-Kranken-/Notfallservice-Versicherung, Reisegepäckversicherung, Rechtsschutzversicherung, Bootskaskoversicherung, Versicherungsschutz für geliehene Sachen, Reiserücktrittskostenversicherung, Dienstreise-Fahrzeugversicherung, Versicherungsschutz für Reiseveranstalter
Informationen zum Thema Deliktunfähigkeit
Neuerung zur EU-Pauschalreiserichtlinie – Anzuwenden ab 01.07.2018
Wenn Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen möchten, beachten Sie bitte den nachstehenden wichtigen Hinweis.
Seit dem 01.07.2018 gilt zur Reiserücktrittskostenversicherung eine neue, marktübliche Fristenregelung. Es besteht nur Versicherungsschutz, wenn der Vertrag vor Antritt der Reise und bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen wurde. Haben Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht? Dann ist der Abschluss der Versicherung nur am Buchungstag selbst oder spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage möglich. -
- "Umweltfreundlich urlauben und nachhaltig reisen" (Infodienst 01/2023)
- "Sicherungsscheine: Lösungen für kleinere Reiseveranstalter" (Infodienst 01/2022)
- "Sorglos in die Ferien fahren" (Infodienst 01/2022)
- "Reisesicherungsfonds: Ab November gelten Änderungen für Reiseveranstalter" (Infodienst 03/2021)
- "COVID-19 verändert das Reisen und die Versicherungen" (Infodienst 03/2021)
Klassenfahrten
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Die Vorbereitung und Durchführung einer Klassenfahrt kann ganz schön turbulent zugehen. Dass Sie bei der Planung und Organisation immer den Überblick behalten, sichert unsere Checkliste zur Planung für Schul- und Klassenreisen.
Download: Checkliste zur Planung
Die Einen lieben es, die Anderen schieben es bis zu letzten Sekunde vor sich her: Das Kofferpacken.
Abhaken und einpacken: Damit im Koffer nichts fehlt, nutzen Sie unsere Packlisten für Schüler und Lehrer.Download: Packliste für Lehrerinnen und Lehrer
Download: Packliste für Schülerinnen und Schüler -
Nutzen Sie zur Schadenmeldug für die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung, Reisekrankenversicherung oder Reisegepäckversicherung die Online-Schadenmeldung.
Wenn Sie den Schaden nicht online melden möchten, können Sie das entsprechende Schadenformular herunterladen, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und mit den benötigten Nachweisen an die im Formular genannte Anschrift senden.
Schadenformular Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung
Schadenformular Reisekrankenversicherung
Schadenformular Reisegepäckversicherung
Schadenformular Reiseunfallversicherung
Schadenformular Reisehaftpflichtversicherung